Die Schwerpunkte meiner Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht unter- gliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individual- arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeits-recht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Ich vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte , biete also fundierte juristische Beratung und Vertretung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht:

  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Betriebsvereinbarungen

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Strafrecht

In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein, wie im Rahmen eines Strafverfahrens. Dazu können gehören:

  • Durchsuchungen,
  • Beschlagnahmen,
  • Untersuchungshaft,
  • Geld- und Freiheitsstrafen

Durch diese Zwangsmaßnahmen sowie Vorverurteilungen im sozialen Umfeld wird oftmals die Existenz des Betroffenen schon vor einem Verfahren bedroht.

Deshalb  bin ich mir der besonderen Verantwortung für meine Mandanten bewusst und erarbeite nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsergebnisse eine professionelle und realistische Verteidigungs-strategie.

Ich  habe das Ziel sie individuell und optimal zu beraten und auch bereits im Ermittlungsverfahren vor Anklageerhebung  eine  Einlassung für den Mandanten zu den ihm gegenüber vorgeworfenen Taten abzugeben, damit dann noch  z.B. entsprechende Nachermittlungen zugunsten des Mandanten durch-geführt werden können, oder auch sein Handeln erklärt wird.

Meine Schwerpunkte im Strafrecht:

  • Wahlverteidigungen
  • Pflichtverteidigungen
  • Nebenklage
  • Jugendstrafrecht
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

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Öffentliches Dienstrecht

Angelehnt an das Arbeitsrecht ist das Öffentliche Dienstrecht. Neben Beamte , Richter und Soldaten sind im Öffentlichen Dienst auch Angestellte beschäftigt, die für öffentliche Arbeitgeber tätig sind.  Auch sie werden aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt. Arbeitgeber sind Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Krankenkassen, Krankenhäuser pp.

Meine Tätigkeiten im Öffentlichen Dienstrecht

korrespondieren mit den Tätigkeiten  zum Thema Arbeitsrecht

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Beamtenrecht

Beamte sind auch im Öffentlichen Dienst tätig, allerdings werden sie durch die Behörde ernannt. Rechts- streitigkeiten mit dem Dienstherrn werden  nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Verwaltungs-gericht geklärt.

Meine Schwerpunkte im Beamtenrecht:

  • Höhergruppierungen,
  • Beurteilungen,
  • Konkurrentenklageverfahren,
  • Disziplinarverfahren,
  • Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

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Betriebsverfassungs-und Personal-Vertretungsrecht

Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung  der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber, der Personalrat die Interessenvertretung gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber.
Die Zusammenarbeit zwischen Betriebs- bzw. Personalrat und dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn soll vertrauensvoll sein.
Bei personellen Angelegenheiten wie Einstellungen oder auch Kündigungen ist er zu beteiligen, Er ist seitens des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn umfassend über sämtliche betriebliche Belange zu informieren.

Meine Schwerpunkte im Betriebsverfassung- und Personal-Vertretungsrecht:

  • rechtliche Beratung des Betriebs- bzw. Personalrates in sämtlichen Belangen,
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeits- bzw. Verwaltungsgericht,
  • Betriebsvereinbarung,
  • Schulungen der Betriebs- und Personalräte.

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